ZFFFC
Zofinger-Firmen-Fussball-Freundschafts-Cup - play fair and join fun

Reglement

7. Auflage 2018

Zweck (Art. 1)
Der ZFFFC bezweckt den vermehrten Kontakt unter den Betriebsangehörigen der verschiedenen Firmen oder auch Hobby-Fussball-Vereine im Grossraum Zofingen. Es werden turniermässig Freundschaftsspiele ausgetragen.

Teilnahmeberechtigung (Art. 2)
Teilnahmeberechtigt sind Firmen aus dem Grossraum Zofingen. Der Begriff Grossraum ist nicht exakt definiert. Er reicht mittlerweile durchaus von und bis nach Langenthal, Aarau oder Sursee. Sind es zu viele Mannschaften, so entscheidet der Vorstand über die Teilnahme. Hierbei würden Mannschaften aus der näheren Region bevorzugt. Fussballerinnen sind zugelassen. Eine Mannschaft kann sich aus aus mehreren Firmen/Vereinen zusammensetzen.

Der ganze Mannschaftsbeitrag soll jeweils vor Turnierbeginn begleichen werden. Entsprechende Einzahlungsscheine werden den Spielführern an der Spielführersitzung abgegeben. Der Mannschaftsbeitrag richtet sich nach allen gegebenen Faktoren wie Anzahl Mannschaften, Platzmiete, etc. Er ist in der Regel ca 850 SFr pro Saison. Ab der Saison 2007 wird zudem im voraus 150 SFr Bussendepot verlangt. Die Differenz am Schluss der Saison wird selbstverständlich entweder rückerstattet oder noch nachgefordert, sollte das Depot nicht ausreichen!

Spielerqualifikation (Art. 3)
Auf dem Spielfeld dürfen gleichzeitig nur drei Aktivspieler nach SFV eingesetzt werden. Aktivspieler können im gleichen Spiel nicht gegeneinander ausgewechselt werden. Vor Spielbeginn sind solche Aktivspieler stets dem Schiedsrichter zu melden. Alle anderen Hobby-Spieler müssen nicht definiert werden. Die Spielführer verpflichten sich, sämtliche Aktivspieler zu melden, ansonsten kann die Turnierleitung eine Busse von pauschal 50 SFr erheben .

Spieldauer (Art. 4)
Ein Spiel dauert 2 x 40 Minuten, die Pause 5 Minuten.

Turniermodus (Art. 5)
Der Turniermodus wird möglichst einfach gehalten und richtet sich nach Anzahl der beteiligten Mannschaften. Der Modus wird vor Turnierbeginn festgelegt und an der jährlichen Mannschaftsführer-Sitzung durch Mehrheitsbeschluss gutgeheissen.

Ermittlung des Turniersiegers (Art. 6)
Bei Punktegleichheit entscheidet:
a) direkte Begegnung (bei zwei punktegleichen Mannschaften)
b) Tordifferenz
c) Torverhältnis
d) Penaltyschiessen
Bei Einteilung in zwei Gruppen wird das Finalspiel bei unentschiedenem Ausgang durch Penaltyschiessen (nach Reglement SFV) entschieden.

Platzclub (Art. 7)
Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft ist Platzclub. Sie hat Dressvorteil und stellt einen reglementarischen Spielball.
a) Beide Mannschaften laufen vor dem Anpfiff mit dem SR auf das Spielfeld und nach der Münzenwahl gibt es ein Shake-Hand von beiden Mannschaften und Schiedsrichter, wie auch nach dem Schlusspfiff zum Zeichen der Fairness.

Spielberechtigte Schuhe und Schoner (Art. 8)
Grundsätzlich muss mit vorschriftsgemässen Fussballschuhen (nach SFV) gespielt werden.
Alle Spieler wo am Spiel teilnehmen, müssen zwingend Schienbeinschoner tragen, gem. SFV.

Auswechselspieler (Art. 9)
Während des Spieles können sieben Feldspieler, frei ein- und ausgewechselt werden. Auswechslungen müssen beim Schiedsrichter angemeldet werden. Der Ersatzspieler darf nur mit Erlaubnis des Schiedsrichters eintreten und grundsätzlich erst dann, wenn der austretende Spieler das Spielfeld verlassen hat.

Spielverhinderung / Forfait (Art. 10)
Kann eine Mannschaft aus zwingenden Gründen zum festgelegten Termin nicht antreten, so hat sie dies am Spielvortag ( Sonntag ) bis um 18.00 Uhr der Turnierleitung, SR-Obmann und Gegner mitzuteilen, wie auch Info an Präsident. Ausgefallene Spiele werden nachgeholt, wenn es der Terminkalender erlaubt. Wenn es nicht möglich ist verliert die nicht zum Spiel antretende Mannschaft 3 : 0 forfait.

Verletzung, Krankheit, Unfall (Art. 11)
Für allfällige Verletzungen, Krankheiten oder Unfall können Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Jede Firma / Mannschaft ist für einen eigenen Sanitätsdienst verantwortlich. Die Versicherung ist Sache eines jeden Teilnehmers. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Schiedsrichterwesen (Art. 12)
Die Schiedsrichter werden von der Turnierleitung bestimmt. Es werden nur Schiedsrichter mit SSV-Qualifikation zugezogen. Den Schiedsrichtern steht ein Obmann vor. Er ist als Mitglied des Vorstandes für das Schiedsrichteraufgebot verantwortlich. Es darf darauf geachtet werden, dass kein Schiedsrichter Spiele eigener Firmen / Mannschaften leiten muss. Jede Mannschaft hat pro Spiel einen Mann als Seitenlinienrichter zu stellen.

Strafen / Bussen (Art: 13)
Verwarnung (gelbe Karte) = 30 SFr
Platzverweis (rote Karte) = 80 SFr + 1 Spielsperre für das darauffolgende Spiel
Zweite gelbe Karte im gleichen Spiel (Platzverweis) = 20 SFr.
Einsatz zu vieler Aktivspieler oder wenn dieselben vor dem Spiel beim Schiedsrichter nicht genannt werden = 50 SFr

Finanzen und Preise (Art. 14)
Für die Turnierspiele wird eine gemeinsame Kasse geführt. Die Ausgaben werden durch die beteiligten Mannschaften gleichmässig gedeckt. Ein eventueller Gewinn wird auf das nächste Turnierjahr übertragen. Die Siegermannschaft (Nach Punkten und Fairness-Sieger) erhält einen zugesicherten Preis. Die Preise werden von Jahr zu Jahr von der Turnierleitung festgelegt. Der Vorstand sowie die Spielführer sind berechtigt, am Helferessen teilzunehmen, welches aus der Turnierkasse bezahlt wird.

Turnierleitung (Art. 15)
Die fünfköpfige Turnierleitung setzt sich zusammen aus: Präsident (Obmann), Kassier, Spielplanchef, Schiedsrichterobmann und Pressechef. Die Wahl der Turmierleitung erfolgt alle Jahre durch die Mannschaftsführer.

Mannschaftsführersitzungen / Beschlüsse (Art. 17)
Die Mannschaftsführersitzungen werden von der Turnierleitung einberufen. Sie sind beschlussfähig, wenn 3/4 der am Turnier beteiligten Mannschaften anwesend sind. Für die Gültigkeit von Beschlüssen gilt das absolute Mehr aller anwesenden Mannschaften. Jede Mannschaft hat eine Stimme. Der Präsident fällt den Stichentscheid.

Meinungsverschiedenheiten (Art. 18)
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Interpretation des für alle beteiligten Mannschaften verbindlichen Turnierreglements entscheidet allein und endgültig der Vorstand.

Durchführung des Turniers (Art. 19)
Das Turnier wird nicht durchgeführt, wenn sich weniger als fünf Mannschaften daran beteiligen. Im weiteren infolge höherer Gewalt. Bei Auflösung des Turniers beschliesst die Turnierleitung über die Verwendung eines allfälligen Reingewinnes.

Fairness-Punkte-Regelung (Art. 20)
Verwarnung: 3 Strafpunkte
Ausschluss wegen 2 Verwarnungen: 4 Strafpunkte
Wird im laufenden Spiel ausgesclossen, darf aber im darauffolgenden Spiel wieder eingesetzt werden. Inklusive Notbremse-Foul.
Ausschluss direkte rote Karte: 5 Strafpunkte / 6 Strafpunkt bei Tätlichkeit
Dieser Spieler ist für das laufende, sowie für das darauffolgende Spiel gesperrt. Wird er trotzdem eingesetzt , so geht das Spiel forfait verloren.

Fairnessbewertung durch den Schiedsrichter:
a) Spiel ohne Reklamieren und ohne grobe Fouls - ein sogenannt faires Spiel in jeder Beziehung, obwohl möglicherweise für ein grobes Foul oder ein absichtliches Handspiel eine Verwarnung ausgesprochen werden musste - 0 Strafpunkte
b) Bei mehren Ungereimtheiten unabhängig von Verwarnungen, kann der Schiedsrichter Strafpunkte von 1 -3 vergeben.
c) Muss ein Spiel Forfait erklärt werden, werden der betreffenden Mannschaft 5 Fairnesspunkte auferlegt.

Spielabbruch-Regelung (Art. 21)
Ist einer Mannschaft innerhalb einer Saison zwei Spielabbrüche zu Lasten gelegt, so ist sie automatisch vom Rest der Saison unwiederruflich disqualifiziert!
Es werden weder die Bussen-Vorbezahlung noch der Jahreseinsatz Rückerstattet!
Bei einem Spielabbruch wird die strafbare Mannschaft mit Fr. 100.-- bestraft und wird aus dem Fairnesspreis ausgeschlossen.

Gültigkeit des Reglements (Art. 22)
Dieses Reglement ersetzt alle früheren Turnier-Reglemente.


Oftringen, 8. April 2019, Präsident ZFFFC